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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 3/07 |
| §§: | EStG § 70 Abs. 4, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Aufhebung, Grenzbetrag, Änderung, Bestandskraft |
| Rechtsfrage: | Steht der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (BVerfG 2 BvR 167/02) die bestandskräftige rückwirkende Ablehnung der Kindergeldfestsetzung wegen Grenzbetragsüberschreitung entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 05.12.2006 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 23/06 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 11 22 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 19.04.2007 |
| Erledigungs-Az: | III R 3/07 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 27 48 |