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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 61/08 (BFH) |
§§: | AO § 197, AO § 171 Abs. 4, AO § 169, BpO § 4, BpO § 5 |
Schlagwörter | Ablaufhemmung, Betriebsprüfungsanordnung, Beginn, Betriebsprüfung |
Rechtsfrage: | Betriebsprüfungsanordnung und Ablaufhemmung: Wirkung eines Antrags auf AdV der Betriebsprüfungsanordnung? Sind Auskunftsverlangen bereits als Beginn der Prüfung anzusehen? Ist die Bekanntgabe des Prüfernamens ein Verwaltungsakt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 11.03.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 94/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 39 65 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |