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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 53/97
§§: EStG § 14 a Abs. 4
Schlagwörter Landwirtschaft, Abfindung, Erbe, Weichender Erbe, Freibetrag
Rechtsfrage: Ist bei Gewinnen aus Grundstücksentnahmen der Freibetrag gem. § 14a Abs. 4 EStG für die Abfindung weichender Erben zu gewähren, wenn in den Wirtschaftsjahren 1990 bis 1992 Grundstücke auf die Ehefrau übertragen wurden, der notarielle Erbvertrag im Dezember 1992 abgeschlossen und der Sohn als Alleinerbe eingesetzt wurde, wobei die Hofübergabe zum 1.10.2002 erfolgen soll? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.04.1997
Vorinstanz/AZ: 7 K 3453/94 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.06.1998
Erledigungs-Az: IV R 53/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 20 22