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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 19/12 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, SGB III § 38 Abs. 3 Satz 2, SGB X § 31 Satz 1
Schlagwörter Arbeitslosigkeit, Meldung, Einstellung, Verwaltungsakt, Bekanntgabe, Kindergeld
Rechtsfrage: Kann nach der Neufassung des § 38 SGB III mit Wirkung ab 2009 für einen Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG eine erneute Meldung bei der Agentur für Arbeit nach Ablauf von drei Monaten nicht mehr verlangt werden? Inwiefern ist die Einstellung der Arbeitsvermittlung nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III ein bekannt zu gebender Verwaltungsakt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 01.03.2012
Vorinstanz/AZ: 14 K 1209/11 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 19 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2014
Erledigungs-Az: III R 19/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 19 34