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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 5/17 (BFH)
§§: UStG § 10 Abs. 1 Satz 3, UStG § 3 Abs. 1
Schlagwörter Entgelt, Dritter, Fördermittel, Lieferung
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Betriebsfondsmitteln aus EU-Fördermitteln: Liegt in den Fällen, in denen eine Erzeugerorganisation bestimmte Gegenstände zu einem durch in einen Betriebsfonds geleistete EU-Fördermittel subventionierten Preis an einzelne Erzeuger liefert, die Mitglied der Erzeugerorganisation sind, nur eine mittelbare Begünstigung der Erzeugerorganisation vor, die durch die unmittelbare Begünstigung der jeweiligen Erzeuger überlagert wird? Sind die Zahlungen aus dem Betriebsfonds in diesen Fällen in voller Höhe Entgelt für Lieferungen an die einzelnen Erzeuger und somit Entgelt von dritter Seite? - Das Verfahren ist durch Beschluss vom 13.6.2018 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-574/18 ausgesetzt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.11.2016
Vorinstanz/AZ: 1 K 2068/13 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 517
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 04 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.06.2018
Erledigungs-Az: XI R 5/17
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 13.6.2018) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 13 69