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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 51/12 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 2 a, GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Fünfjahreszeitraum, Kommanditanteil, Anteilsvereinigung
Rechtsfrage: Veräußerung eines Kommanditanteils an einer grundbesitzenden Gesamthandsgemeinschaft: Liegt bei einer Einheits-GmbH & Co. KG eine sowohl mittelbare, als auch unmittelbare Vereinigung aller Anteile in einer Hand i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG vor? Verhindert die nicht mindestens 95 %-ige Übertragung der Gesellschaftsanteile die Anwendung des § 1 Abs. 2 a GrEStG, was einen grunderwerbsteuerbaren Tatbestand nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG zur Folge hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 04.10.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 1205/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 13 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2014
Erledigungs-Az: II R 51/12