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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 188/97 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, LStR Abschn. 41 Abs. 2 |
Schlagwörter | Umzugskosten, Maklergebühr, Eigenheim, Aufteilung, Anschaffungskosten |
Rechtsfrage: | Sind bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein neu erworbenes Einfamilienhaus die gezahlten Maklergebühren aufzuteilen und insoweit als Werbungskosten abziehbar, als sie bei Vermittlung einer vergleichbaren Mietwohnung angefallen wären (entgegen BStBl II 1995, 895)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 30.07.1997 |
Vorinstanz/AZ: | VI 395/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.05.2000 |
Erledigungs-Az: | VI R 188/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 13 08 |