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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 80/09 (BFH) |
§§: | EStG § 4 f, EStG § 9 Abs. 5 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, EStG § 9 c |
Schlagwörter | Kinderbetreuungskosten, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Ist die mit dem Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26.4.2006 (BGBl I 2006, 1091) und dem Steueränderungsgesetz vom 19.7.2006 (BGBl I 2006, 1652) neugeordnete Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei nur einem erwerbstätigen Ehegatten (EStG §§ 4 f, 9 Abs. 5 Satz 1 und 10 Abs. 1 Nrn. 8 und 5) verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 23.10.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 123/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 04 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.07.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 80/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 25 65 |