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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 1/17 (BFH)
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1
Schlagwörter Steuerbare Leistung, Vorsteuerabzug, Schadensersatz, Unternehmerische Tätigkeit
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Aufwendungsersatzansprüchen gegen abgemahnte Urheberrechtsverletzer: Handelt es sich bei Zahlungen, die ein Unternehmer, der Inhaber von Urheberrechten ist, von durch eine Rechtsanwaltskanzlei abgemahnten Urheberrechtsverletzern erhält, um nicht steuerbaren Schadensersatz oder liegt ein steuerbarer Leistungsaustausch zwischen dem Inhaber der Urheberrechte und den Urheberrechtsverletzern vor? - Steht dem Rechteinhaber der Vorsteuerabzug aus den anwaltlichen Dienstleistungen zu, welche zur Geltendmachung der Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche notwendig waren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 30.11.2016
Vorinstanz/AZ: 7 K 7078/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 240
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 00 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.02.2019
Erledigungs-Az: XI R 1/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 05 51