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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 124/98
§§: AO § 227
Schlagwörter Billigkeitserlaß, Erlaßwürdigkeit, Steuerhinterziehung
Rechtsfrage: Fehlt es bei hinterzogenen Steuern i.H. v. rd. 650.000 DM an der Erlaßwürdigkeit, wenn der Kläger außer einem Zahlungsangebot von 50.000 DM keine Bemühungen erkennen läßt, die Steuerrückstände abzutragen?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 28.05.1998
Vorinstanz/AZ: 13 K 1411/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1242
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.02.1999
Erledigungs-Az: X B 124/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 58 94