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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 72/96
§§: AO 1977 § 179 Abs. 3, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 23 Abs. 4
Schlagwörter Ergänzungsbescheid, Spekulationsgeschäft, Einheitliche und gesonderte Feststellung, Feststellungsbescheid
Rechtsfrage: Durften in einem Ergänzungsbescheid gem. § 179 Abs. 3 AO 1977 erstmals positive Einkünfte aus einem Spekulationsgeschäft (Veräußerung des nicht ausgebauten Dachgeschosses eines Mietwohngrundstückes) festgestellt werden, wenn bisher neben den festgestellten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage zum Feststellungsbescheid lediglich "nachrichtlich" ein (erklärter) Spekulationsverlust mitgeteilt worden war? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 15.12.1995
Vorinstanz/AZ: III 141/92
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 862
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.05.1999
Erledigungs-Az: IX R 72/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 53 02