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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 31/97 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStR Abschn. 119 Abs. 3 Nr. 1 J: 1990 |
Schlagwörter | Fahrtkosten, Pauschbetrag, Kraftfahrzeug, Betriebsvermögen |
Rechtsfrage: | Berücksichtigung von Fahrtkosten eines Versicherungsvertreters (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) mit den Pauschbeträgen des Abschn. 119 Abs. 3 Nr. 1 EStR 1990 oder nur mit den (geschätzten) niedrigeren tatsächlichen Kosten? Gilt die Regelung des Abschn. 119 Abs. 3 Nr. 1 EStR 1990 nur für private Beförderungsmittel oder auch für zum Betriebsvermögen gehörende Kfz? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.12.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 64/94 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 397 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.11.1998 |
Erledigungs-Az: | X R 31/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 58 67 |