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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 13/11 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Richter, Werbungskosten, Mittelpunkt, Arbeitsplatz, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: In welchem Umfang kann die bisherige Rechtsprechung zum "anderen Arbeitsplatz" und zum "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung" auf die Neuregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG i.d.F. des JStG 2010 übertragen werden (hier: Arbeitszimmer eines Richters am Amtsgericht)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.02.2011
Vorinstanz/AZ: 14 K 329/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 17 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.12.2011
Erledigungs-Az: VI R 13/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 01 09