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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 50/04 |
§§: | EStG § 10 d Abs. 1, EStG § 52 Abs. 1 Satz 1, EStG § 2 Abs. 3, StEntlG 1999/2000/2002, EStR 1999 R 115 Abs. 6, FGO § 120 Abs. 1 Satz 1, FGO § 56 |
Schlagwörter | Verlustrücktrag, Verlustabzug, Mindestbesteuerung, Wiedereinsetzung |
Rechtsfrage: | 1. Fristgerechte Revisionseinlegung? Ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn die Revision 14 Tage vor Fristablauf beim FG eingereicht wird und das FG die Rechtsmittelschrift nach Ablauf der Frist an den BFH weiterleitet? - 2. Ist beim Verlustrücktrag eines im Veranlagungszeitraum 1999 entstandenen Verlustes auf den Veranlagungszeitraum 1998 die Verrechnungsbeschränkung des § 2 Abs. 3 EStG zu beachten oder schließt § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG dies aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1686/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 27 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.03.2011 |
Erledigungs-Az: | IX R 72/04 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren st bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt - abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 72/04 - Verfahren wieder aufgenommen |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 16 54 |