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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 12/15 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Einfamilienhaus, Kostenmiete, Ortsübliche Miete
Rechtsfrage: Führt die Vermietung eines Einfamilienhauses an den Alleingesellschafter einer GmbH, welches dieser für private Zwecke nutzt, zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die Kosten der Vermietung nicht gedeckt sind? Ist für den Fremdvergleich die Kostenmiete oder die ortsübliche Miete zugrunde zu legen und ist in diesem Zusammenhang zwischen "aufwändig gestalteten" und "normalen" Einfamilienhäusern zu differenzieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.01.2015
Vorinstanz/AZ: 10 K 3204/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 11 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.07.2016
Erledigungs-Az: I R 12/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 22 82