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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 14/15 (BFH)
§§: AO § 163, DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 4 Satz 1, DBA-Schweiz Art. 15 a
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Schweiz, Grenzgänger, Leitender Angestellter, Sachverständigengutachten
Rechtsfrage: 1. Auf welchen Umfang bezieht sich die abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO, wenn zwei unterschiedliche Tatbestandsmerkmale in ein und demselben Steuerbescheid zu beurteilen sind und die Finanzverwaltung zu jedem dieser Tatbestandsmerkmale an diesbezüglichen Verständigungsvereinbarungen mit der Schweiz gebunden ist? - 2. Kommt die Vorschrift des Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/1992 aufgrund der Feststellung und Auslegung zum Schweizer Recht zur Tätigkeit des Klägers durch das FG zur Anwendung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.09.2014
Vorinstanz/AZ: 3 K 1837/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 09 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.09.2016
Erledigungs-Az: I R 14/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 01 96