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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 38/15 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Zwangsläufigkeit, Existenzminimum, Mietverhältnis |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit einem früheren Mietverhältnis angefallene Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 3399/12 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 27 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.04.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 38/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 18 85 |