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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 51/05
§§: BewG § 129, BewG § 132, GewStG § 9 Nr. 1, GrStG § 42
Schlagwörter Einheitsbewertung, Grundvermögen, Neue Bundesländer, Gewerbesteuer
Rechtsfrage: Verstößt das Nebeneinander verschiedener Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert nach § 132 BewG oder Ersatzbemessungsgrundlage nach § 42 GrStG) bzw. für die Gewerbeertragssteuer (§ 9 Nr. 1 GewStG) in den neuen Bundesländern gegen den Gleichheitsgrundsatz? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 31.08.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 2295/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 00 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.12.2006
Erledigungs-Az: II R 51/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 09 06