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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 74/05 |
§§: | AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 182 Abs. 1 Satz 1, AO § 171 Abs. 10 |
Schlagwörter | Bindungswirkung, Feststellungsbescheid, Organschaft, Änderungsbescheid |
Rechtsfrage: | Bezieht sich die Bindungswirkung eines geänderten Gewinnfeststellungsbescheids, der gegenüber einer beteiligten Organgesellschaft ergeht auf diese oder aufgrund der bestehenden Organschaft auf die Organträgerpersonengesellschaft, mit der Folge, dass deren bestandskräftiger Gewinnfeststellungsbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 geändert werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 02.03.2005 |
Vorinstanz/AZ: | VI 320/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 1223 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 28 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.03.2008 |
Erledigungs-Az: | IV R 74/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 25 79 |