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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 3/10 (BFH)
§§: AO § 218, AO § 130 Abs. 2
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Steuerbescheinigung, Zahlungsverjährung, Anrechnungsverfügung, Ermessen
Rechtsfrage: Änderung der Anrechnungsverfügung wegen nachträglicher Versagung der Anrechnung von Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer: Muss die Finanzbehörde innerhalb der durch die Bekanntgabe der Steuerfestsetzung in Lauf gesetzten Zahlungsverjährungsfrist die Argumente vortragen, die gegen die Richtigkeit der Anrechnung sprechen? Hätte das FA bei seiner Ermessensentscheidung berücksichtigen müssen, dass der Kläger die Ausstellung falscher Unterlagen nicht "erwirkt" hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 08.12.2009
Vorinstanz/AZ: 15 K 6030/06 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 28 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2010
Erledigungs-Az: VII R 3/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 12 26