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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 55/07 (BFH)
§§: GrEStG § 5 Abs. 2, AO § 175 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Änderungsbefugnis, Rückwirkendes Ereignis, Festsetzungsfrist, Grunderwerbsteuer
Rechtsfrage: Nachträgliche Anwendbarkeit des § 5 Abs. 2 GrEStG: Kommt es für die Beurteilung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG allein auf den Inhalt des Plans im Einbringungszeitpunkt an oder können nach dem Einbringungsvorgang eintretende Ereignisse i.S.v. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO rückwirkend sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 17.10.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 233/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 18 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.12.2008
Erledigungs-Az: II R 55/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 08 70