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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 46/09 (BFH) |
§§: | AO § 37 Abs. 2, AO § 218 Abs. 2, EStG § 26, EStG § 26 b, EStG § 36 Abs. 4 |
Schlagwörter | Rückforderung, Einkommensteuer, Erstattung, Leistungsempfänger |
Rechtsfrage: | Rückforderung von Einkommensteuererstattung bei (nachträglich) getrennt veranlagten Ehegatten: Ist bei Ehegatten nur der Ehegatte Leistungsempfänger i.S. des öffentlich-rechtlichen Rückforderungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 2 AO, dem die Erstattung tatsächlich zugeflossen ist? - Ist § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG bei einem Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO anwendbar? - Darf das FA im Jahr 2006 ohne vorherige Nachfrage, eine Einkommensteuererstattung für die Jahre 1996 bis 1998, nach zwischenzeitlich beantragter getrennter Veranlagung der Ehegatten, auf ein letztmalig im Jahr 2000 benanntes Konto überweisen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 31.08.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 4162/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 10 30 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |