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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 22/02 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionszusage, Erdienbarkeit, beherrschender Gesellschafter |
Rechtsfrage: | Zu jeweils 50 v.H. beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer als beherrschende Gesellschafter i.S. der BFH-Rechtsprechung? Ist demzufolge die Pensionszusage zu einem Zeitpunkt, als zwischen Pensionszusage und Ende der Tätigkeit der einen Gesellschafter-Geschäftsführerin 2 Jahre lagen, nicht mehr erdienbar gewesen? |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1266/00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.01.2003 |
Erledigungs-Az: | I B 22/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 32 95 |