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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 38/01
§§: EStG § 10 d Abs. 3 Satz 2, GewStG § 10 a, UmwStG § 12 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Umwandlung, Verlustabzug, Eintragung, Handelsregister, Gesellschaft mbH
Rechtsfrage: Kann eine GmbH nach einer Verschmelzung den Verlustabzug der übertragenden Rechtsvorgängerin bei ihrer Veranlagung nicht geltend machen, weil die übertragende GmbH ihren Geschäftsbetrieb im Zeitpunkt der Eintragung des Vermögensübergangs in das Handelsregister bereits eingestellt und nur noch schwebende Geschäfte aus der früheren Tätigkeit abgewickelt hat? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 21.02.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 1689/99 K, F, G
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 593
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 78 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.06.2003
Erledigungs-Az: I R 38/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 42 89