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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 52/07 |
§§: | EStG § 8 Abs. 2 Satz 3, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 76, FGO § 96 |
Schlagwörter | Geldwerter Vorteil, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Anscheinsbeweis, Tatsächliche Verhältnisse |
Rechtsfrage: | Hat eine Besteuerung des geldwerten Vorteils für die Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG schon dann zu erfolgen, wenn der Steuerpflichtige den Dienstwagen hierfür nutzen kann, ohne dass es auf die tatsächliche Nutzung ankommt? Liegen die Voraussetzungen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO vor? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.03.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1844/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1327 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 26 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.08.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 52/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 43 36 |