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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 8/98
§§: AO 1977 § 160, EStG § 5
Schlagwörter Rückstellung, Mitwirkungspflicht, Ausland
Rechtsfrage: Sind Rückstellungen für eine etwaige Inanspruchnahme aus Bürgschaften, die einer liechtensteinischen AG zur Absicherung von Darlehen an Kunden der Klägerin gegeben wurden, anzuerkennen? Inwieweit ist das Benennungsverlangen nach § 160 AO 1977, wer an der liechtensteinischen AG beteiligt ist, gerechtfertigt? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.03.1995
Vorinstanz/AZ: 16 K 61/90 F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.10.1998
Erledigungs-Az: IV R 8/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 05 22