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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 158/96
§§: EStG § 10 e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 2
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Vorkosten, Baugenehmigung, Prozeßkosten, Herstellungskosten
Rechtsfrage: Aufwendungen (Rechtsanwaltskosten, Prozeßkosten u.a.) für eine während der Errichtung eines Einfamilienhauses erstrittene zweite Baugenehmigung als Herstellungskosten oder gem. § 10 e Abs.6 EStG abziehbare Vorkosten? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 12.09.1996
Vorinstanz/AZ: 5 K 1434/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.11.1999
Erledigungs-Az: X R 158/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 55 19