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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 52/96 |
§§: | ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 3 Abs. 2 Nr. 4, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 2, ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 2, ErbStG § 12 Abs. 1, BewG § 12 Abs. 1 |
Schlagwörter | Pflichtteilsanspruch, Nachlaßverbindlichkeit, Erfüllung, Grundstücksübertragung, Bewertung, Nominalwert, Einheitswert |
Rechtsfrage: | Bewertung eines nach Ausschlagung der Erbschaft geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (Geldforderung) als Nachlaßverbindlichkeit bei den Erben zum Nominalwert oder mit dem erhöhten Einheitswert des in Erfüllung Statt übertragenen Grundstücks? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 10.04.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 5946/93 Erb |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 871 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.10.1998 |
Erledigungs-Az: | II R 52/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 01 05 |