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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvL 13/07 (BVerfG)
§§: AO § 393 Abs. 2 Satz 2, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Strafverfahren, Verfahrensrecht, Verwertung, Tatsache, Beweismittel, Öffentliches Interesse, Ausnahme, Verwertungsverbot, Selbstbelastung, Verfassung, Aussageverweigerung, Gleichheit, Normenklarheit, Bestimmtheit, Verwendung, Verfolgung, Normenkontrolle,
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit des § 393 Abs. 2 Satz 2 AO - Normenkontrollverfahren
Vorinstanz: LG Göttingen
Vorinstanz/Datum: 11.12.2007
Vorinstanz/AZ: 8 KLs 1/07
Vorinstanz/Fundstelle: PStR 2008 S. 155
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 27.04.2010
Erledigungs-Az: 2 BvL 13/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 31 04