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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 18/14 (BFH)
§§: AO § 80 Abs. 5, AO § 80 Abs. 8
Schlagwörter Vertretungsmangel, Bevollmächtigter, Zurückweisung
Rechtsfrage: Zurückweisung des Bevollmächtigten durch das Finanzamt: 1. Deckt der Wortlaut des § 80 Abs. 5 und Abs. 8 AO die Folgen einer Zurückverweisungsverfügung des Finanzamts für die Zulässigkeit der hiernach vom zurückgewiesenen Bevollmächtigten im Namen der Klägerin erhobenen Klage? - 2. Welche einzelnen Schritte des gesamten Besteuerungsverfahrens fallen unter die Begriffe 'jeweiliges Verfahren' bzw. 'jeweiliger Verfahrensabschnitt'? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.06.2013
Vorinstanz/AZ: 5 K 95/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 20 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2015
Erledigungs-Az: V R 49/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an II. Senat - neues Aktenzeichen: II R 46/14 - abgegeben an V. Senat - neues Aktenzeichen: V R 49/14 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 26 08