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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 19/09 (BFH) |
| §§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa, EStDV § 55 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Rentenbesteuerung, Erwerbsminderungsrente, Ertragsanteil, Leibrente |
| Rechtsfrage: | Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente nach dem Alterseinkünftegesetz: Unterliegt eine von der gesetzlichen Rentenversicherung seit dem 1.6.2004 bezogene und erst im Jahr 2006 ausgezahlte Rente wegen Erwerbsminderung - auch soweit sie auf das Jahr 2004 entfällt - einem Besteuerungsanteil von 50 % oder ist diese abgekürzte Leibrente weiterhin nur mit dem Ertragsanteil nach § 55 Abs. 2 EStDV zu versteuern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 11.03.2009 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 3215/08 E |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 24 97 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 13.04.2011 |
| Erledigungs-Az: | X R 19/09 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 26 08 |