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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 34/16 (BFH)
§§: ErbStG § 13 a Abs. 4 Nr. 1, ErbStG § 13 a Abs. 1, ErbStG § 13 a Abs. 2
Schlagwörter Schenkungsteuer, Kommanditanteil, Nießbrauch, Steuerbefreiung, Bewertungsabschlag
Rechtsfrage: Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt mit Stimmrechtsvollmacht zugunsten des Schenkers - Steuerbefreiung und Bewertungsabschlag: Wird im Fall einer schenkweisen Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt der Erwerber auch dann Mitunternehmer, wenn er dem Nießbraucher (Schenker) im Übertragungsvertrag eine Stimmrechtsvollmacht erteilt und der Schenker für den Fall des Widerrufs der Vollmacht zum Widerruf der Schenkung berechtigt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 24.08.2016
Vorinstanz/AZ: 4 K 3250/15 Erb
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1727
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 20 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.11.2019
Erledigungs-Az: II R 34/16
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 01 38