Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-61/16 P (EuGH)
§§: VO (EU) Nr. 502/2013, VO (EG) Nr. 1225/2009 Art. 11 Abs. 3
Schlagwörter EG, EU, Einfuhr, Antidumping, China, Dumping, Fahrrad, Nichtigkeit, Zoll, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Rechtsmittel der European Bicycle Manufacturers Association gegen das EuG-Urteil vom 26.11.2015 Rs T-425/13. Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären; - das Urteil des Gerichts aufzuheben; - in der Sache selbst zu entscheiden und die Nichtigkeitsklage abzuweisen oder die Sache an das Gericht zurückzuverweisen, damit dieses in der Sache über die Nichtigkeitsklage entscheidet; - der Klägerin im Verfahren vor dem Gericht die für die Rechtsmittelführerin mit dem Rechtsmittel und der Streithilfe vor dem Gericht verbundenen Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 26.11.2015
Vorinstanz/AZ: Rs T-425/13
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 106 S. 28
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.12.2017
Erledigungs-Az: Rs C-61/16 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 00 77