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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 14/16 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Regelmäßige Arbeitsstätte, Außendienst, Baugewerbe, Nachhaltigkeit, Qualität, Firmenwagen
Rechtsfrage: Ist bei einem Außendienstmonteur, der arbeitstäglich (nachhaltig) mit seinem Privat-PKW den Betriebssitz seines Arbeitgebers anfährt, dort vorbereitende Tätigkeiten ausführt, anschließend mit einem Firmenfahrzeug zu verschiedenen Baustellen fährt, auf denen er den Großteil seiner Zeit tätig ist (quantitativer und qualitativer Schwerpunkt), und abends am Betriebssitz des Arbeitgebers das Firmenfahrzeug wieder abstellt sowie den Tagesbericht abgibt, dieser Betriebssitz seine regelmäßige Arbeitsstätte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 17.02.2016
Vorinstanz/AZ: 11 K 3235/14 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 893
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 10 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.08.2016
Erledigungs-Az: VI R 14/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 01 74