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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 35/16 (BFH)
§§: EStG § 33 a, EStG § 11
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Unterhalt, Ausland, Abschnittsbesteuerung, Bescheinigung
Rechtsfrage: Dürfen im Streitjahr geleistete Unterhaltszahlungen, auch sofern sie dazu bestimmt sind, den Unterhaltsbedarf des folgenden Jahres zu befriedigen, bei der Besteuerung des Streitjahres berücksichtigt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 13.07.2016
Vorinstanz/AZ: 5 K 19/16
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1527
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 18 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2018
Erledigungs-Az: VI R 35/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 10 27