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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 20/16 (BFH)
§§: AO § 30, AO § 89, FGO § 86, UStG § 12 Abs. 1
Schlagwörter Auskunft, Steuergeheimnis, Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsfrage: 1. Hat ein privates Unternehmen einen Auskunftsanspruch zur Umsatzbesteuerung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für die Vorbereitung einer Konkurrentenklage, wenn im Bereich der Abholung und des Transports von privaten Hausmüll zwischen einem privaten Unternehmen und einer AöR ein Wettbewerbsverhältnis, das zur Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeit der AöR führen könnte, besteht? - 2. Fehlt ein Wettbewerbsverhältnis, wenn die AöR - im Gegensatz zum privaten Unternehmen - nicht zur Erfüllung einer fremden Entsorgungspflicht, sondern in Erfüllung der ihr kommunalrechtlich und abfallrechtlich in zulässiger Weise übertragenen originären Entsorgungspflicht handelt? - 3. Tritt die AöR insoweit an die Stelle der ursprünglich zuständigen Entsorgungsträger und könnte ihrerseits privatrechtlich organisierte Unternehmen mit der tatsächlichen Erfüllung der ihr nunmehr obliegenden Rechtspflicht durch Abholen und Transport des privaten Hausmülls beauftragen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 28.01.2016
Vorinstanz/AZ: 1 K 2368/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 949
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 12 82
Erledigendes Gericht: fbh
Erledigungs-Datum: 18.09.2018
Erledigungs-Az: VII R 20/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VII. Senat - neues Aktenzeichen: VII R 20/16 -- Erledigung der Hauptsache