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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX B 101/99
§§: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Darlehen, Zinsen, Umwidmung, Finanzierung, Einkunftsquelle
Rechtsfrage: Wurde ein Darlehen nach Veräußerung der bisherigen Einkunftsquelle nicht getilgt, sondern wurde damit infolge Umwidmung eine andere Einkunftsquelle derselben Einkunftsart finanziert, können dann die künftigen Darlehenszinsen als Werbungskosten abgezogen werden?
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.01.1999
Vorinstanz/AZ: VII 455/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 79 89
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: IX R 36/00 - erledigt durch BFH-Urteil vom 8.4.2003 - IX R 36/00