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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 15/02 |
§§: | UStG 1991 § 2 Abs. 3 Nr. 1, UStG 1991 § 4 Nr. 12 Buchst. a, UStG 1991 § 9, UStG 1991 § 15 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Unternehmerische Tätigkeit, Unternehmereigenschaft, Unternehmer, Vorsteuerabzug |
Rechtsfrage: | 1. Hat eine juristische Person des öffentlichen Rechts durch den Betrieb eines Entwicklungszentrums für Software in den Jahren 1991 und 1992 eine unternehmerische Tätigkeit i.S. von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UStG ausgeübt? - 2. Option zur Umsatzsteuerpflicht gemäß § 9 UStG berechtigt? - 3. Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten für das an die juristische Person des öffentlichen Rechts vermietete Gebäude möglich? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 22.01.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 5430/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 718 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 70 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.10.2004 |
Erledigungs-Az: | V R 15/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 12 75 |