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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 20/09 (BFH) |
§§: | EStG § 62 Abs. 1, EStG § 65, VO (EWG) Nr. 1408/71 |
Schlagwörter | Kindergeld, Polen, Sozialversicherung, Arbeitnehmer |
Rechtsfrage: | Entsandter Arbeitnehmer: Kindergeld für in Deutschland als Arbeitnehmer einer polnischen Firma tätigen polnischen Staatsangehörigen, der in Polen sozialversichert ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 17.02.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1293/08 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 21 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.09.2014 |
Erledigungs-Az: | III R 20/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren III R 20/09 ist durch Beschluss vom 4.3.2011 bis zur Entscheidung des EuGH in den Verfahren Rs C-611/10 und C-612/10 ausgesetzt. - Das Revisionsverfahren III R 20/09 betraf einen Antrag auf Kindergeld für die Zeiträume Mai 2006, Juli 2006 bis Februar 2007 und April 2007 bis Juni 2007. Das Verfahren hinsichtlich des Kindergeldanspruchs für die Zeiträume Mai 2006 und April 2007 bis Juni 2007 wurde abgetrennt und wird hinsichtlich des abgetrennten Teils beim BFH unter dem Aktenzeichen. III R 29/14 fortgeführt. Hinsichtlich des nicht abgetrennten Teils des Verfahrens (Zeiträume Juli 2006 bis Februar 2007) wurde der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. |