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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 37/17 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. c
Schlagwörter Heilbehandlung, Arzt, Steuerfreiheit, Veranstalter
Rechtsfrage: 1. Sind Umsätze eines Arztes aus der notärztlichen Betreuung von Veranstaltungen als ärztliche Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn der Arzt gegenüber dem Veranstalter als Leistungsempfänger nur seine Anwesenheit und Einsatzbereitschaft schuldet und er sich durch seine Anwesenheit für potenzielle Heilbehandlungen erst zur Verfügung stellt? - 2. Kann die Anwesenheit des Arztes bzw. dessen "Warten auf einen notfallmedizinischen Einsatz" bei Veranstaltungen als Nebenleistung zu einer Hauptleistung "ärztliche Heilbehandlung" qualifiziert werden? - 3. Kann eine ärztliche Heilbehandlung i.S. des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG auch dann vorliegen, wenn es dem Arzt obliegt, die herzkranken Teilnehmer einer Sportveranstaltung und deren Blutwerte und Vitalwerte permanent medizinisch zu überwachen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 03.07.2017
Vorinstanz/AZ: 9 K 1147/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 23 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.08.2018
Erledigungs-Az: V R 37/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 19 21