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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 30/18 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. a, GewStDV § 19 Abs. 4, KredWG § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 10
Schlagwörter Gewerbeertrag, Hinzurechnung, Kreditinstitut, Sonderbetriebsvermögen, Stille Gesellschaft, Schuldzinsen, Unmittelbarkeit
Rechtsfrage: Umfasst die Ausnahme von der Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten nach dem sog. Bankenprivileg auch als Sonderbetriebsausgaben abgezogene Aufwendungen eines atypisch an dem Finanzdienstleistungsinstitut beteiligten stillen Gesellschafters für die Fremdfinanzierung seiner Einlage? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 31.05.2017
Vorinstanz/AZ: 9 K 3183/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 20 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.07.2020
Erledigungs-Az: IV R 30/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 02 00