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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 5/10 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausbildung, Zivildienst, Verlängerung |
Rechtsfrage: | Verlängerung des Kindergeldes über das 27. Lebensjahr hinaus wegen Zivildienst nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG: Können die Monate des Zivildienstes, in denen auch die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchst. a und b EStG vorgelegen haben, nicht als Verlängerungstatbestände berücksichtigt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.08.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2586/08 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 10 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.05.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 5/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |