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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 10/07 (BFH)
§§: EStG § 15 a Abs. 1, EStG § 15 a Abs. 4
Schlagwörter Verlustausgleich, Einlage, Atypisch stille Gesellschaft, Verrechenbarer Verlust, negatives Kapitalkonto
Rechtsfrage: Sind bei einem atypisch stillen Gesellschafter Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht werden, als Korrekturposten anzusetzen, mit der Folge, dass Verluste späterer Wirtschaftsjahre auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren sind, wenn hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 22.01.2007
Vorinstanz/AZ: 7 K 84/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 14 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.09.2007
Erledigungs-Az: IV R 10/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 04 25