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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 19/02 |
§§: | AO 1977 § 69, AO 1977 § 34, AO 1977 § 191 Abs. 3, TreuhG § 16 Abs. 2 |
Schlagwörter | Haftung, Verjährung, Aussetzung der Vollziehung, Treuhand, Geschäftsführer |
Rechtsfrage: | Haftet der "vorläufige" Geschäftsführer mit Anstellungsvertrag gem. § 16 Treuhandgesetz für rückständige Steuern der -im Zeitpunkt der Beendigung der Aussetzung der Vollziehung (Streitig war die Behandlung von Forschungszuschüssen)-- wegen gezahlter Abfindungen insolventen GmbH oder die Treuhandanstalt für die Pflichtverletzung von Geschäftsführern der von ihr privatisierten Gesellschaft? Zeitpunkt des Entstehens des Haftungsanspruchs? Ist der Anspruch verjährt? Schlechterstellung des Haftenden durch die gewährte Aussetzung der Vollziehung wegen Nichteintritts der Festsetzungsverjährung? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 22.10.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2460/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 510 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 64 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.03.2004 |
Erledigungs-Az: | VII R 19/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 22 37 |