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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X B 124/98 |
§§: | AO § 227 |
Schlagwörter | Billigkeitserlaß, Erlaßwürdigkeit, Steuerhinterziehung |
Rechtsfrage: | Fehlt es bei hinterzogenen Steuern i.H. v. rd. 650.000 DM an der Erlaßwürdigkeit, wenn der Kläger außer einem Zahlungsangebot von 50.000 DM keine Bemühungen erkennen läßt, die Steuerrückstände abzutragen? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 28.05.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1411/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1242 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.02.1999 |
Erledigungs-Az: | X B 124/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 58 94 |