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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 66/97 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 7 Abs. 4 Nr. 2, BGB § 528, BVG § 27g |
Schlagwörter | Überleitungsanspruch, Abwehrkosten, Pflegekosten, Anschaffungskosten |
Rechtsfrage: | Zahlungen, die der Beschenkte nach Eintritt des Pflegefalls der Schenkerin gem. § 528 Abs. 1 Satz 2 BGB an den Träger der Pflegeeinrichtung - einem Landschaftsverband - leistet, um die Rückübertragung des im Wege vorweggenommener Erbfolge erworbenen Grundbesitzes auf den Landschaftsverband (Überleitungsanspruch i.S. von § 27g BVG i V. mit §§ 528, 818 Abs. 2, 822 BGB) zu verhindern, keine nachträglichen Anschaffungskosten i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i.V. mit § 7 Abs. 4 Nr. 2/b EStG, sondern in voller Höhe sofort abziehbare Werbungskosten? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 14.07.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 6927/94 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.12.2000 |
Erledigungs-Az: | IX R 66/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 65 81 |