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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 28/06
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 28, UStG 1999 § 4 Nr. 10, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst c, Richtlinie 77/388/EWG Art. Art. 28 Abs. 3, UStG 1999 § 3 Abs. 1, UStG 1999 § 3 Abs. 7 Satz 1
Schlagwörter Versicherung, Lebensversicherung, Steuerfreiheit, Übertragung, Vorsteuerabzug, Organschaft
Rechtsfrage: Entgeltliche Übertragung von Lebensrückversicherungsgesellschaften auf die im Drittlandsgebiet ansässige Konzernmuttergesellschaft: 1. Ist die Übertragung des Versicherungsbestands nach § 4 Nr. 10 UStG steuerfrei? - 2. Kommt eine Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 28 UStG in Betracht, wenn Identität zwischen dem Liefergegenstand (Versicherungsvertrag) und dem Gegenstand der steuerfreien Tätigkeit (Versicherungsumsatz) besteht? - 3. Scheidet die Anwendung des § 4 Nr. 28 UStG bei richtlinienkonformer Auslegung aus, soweit der Vorsteuerabzug für Vorbezüge, die zur Ausführung von Umsätzen an Versicherungsnehmer im Drittlandsgebiet verwendet wurden, grundsätzlich möglich ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 22.03.2006
Vorinstanz/AZ: 3 K 4633/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 24 30
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 54/06 - Vorlage an den EuGH -Das Verfahren XI R 54/06 ist durch Beschluss vom 16.4.2008 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-242/08 ausgesetzt. - Zurücknahme der Revision