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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 70/14 (BFH) |
| §§: | EStG § 33 |
| Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Erbauseinandersetzung, Erfolgsaussichten |
| Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit einem Zivilprozess wegen Erbschaftsstreitigkeiten angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 21.10.2014 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 2257/13 E |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 06 62 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 10.03.2016 |
| Erledigungs-Az: | VI R 70/14 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 11 33 |