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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 16/05
§§: EigZulG § 2 Abs. 1, EigZulG § 2 Abs. 2
Schlagwörter Eigenheimzulage, Wohnung, Abgeschlossenheit, Wohnungseigenschaft, Förderobjekt
Rechtsfrage: Zusammenlegung zweier Wohnungen: Kann für die Anschaffung einer in späteren Jahren erworbenen Wohnung, die mit einer zuerst erworbenen Wohnung verbunden wird, eine eigenständige Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz in Anspruch genommen werden? Geht durch die bauliche Verbindung von Wohnungen die Wohnungseigenschaft der später erworbenen Wohnung im Hinblick auf die nicht mehr vorliegende Abgeschlossenheit verloren oder liegt diese weiter vor? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.12.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 417/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 33 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2006
Erledigungs-Az: IX R 16/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 09 08