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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 52/04 |
| §§: | EStG § 7 g Abs. 3 Nr. 3, EStG § 7 g Abs. 6, EStG § 4 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Ansparabschreibung, Aufzeichnung, Einnahmeüberschussrechnung |
| Rechtsfrage: | Ist eine Ansparabschreibung anzuerkennen, wenn in der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nur eine Position "Bildung Ansparabschreibungen nach § 7 g Abs. 3, 6 EStG" enthalten und der Gewinnermittlung auch keine zusätzliche Einzelaufschlüsselung beigefügt ist? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 24.06.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 3788/02 F |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 28 23 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 13.12.2005 |
| Erledigungs-Az: | XI R 52/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 20 00 |