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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 12/14 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 1 Buchst. a, UStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, UStG § 3 Abs. 6 Satz 5, UStG § 3 Abs. 6 Satz 6
Schlagwörter Steuerfreiheit, Ausfuhrlieferung, Reihengeschäft, Beförderung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines Reihengeschäfts mit Ausfuhrlieferung: Ist die Mitteilung des Ersterwerbers an den Erstlieferer über einen Weiterverkauf entscheidungserheblich für die Zuordnung der Warenbewegung? Welche Bedeutung kommt bei Liefervorgängen mit Drittlandsbezug der Verwendung oder Nichtverwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Ersterwerber zu? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.01.2014
Vorinstanz/AZ: 5 K 3930/10 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 682
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 14 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.2015
Erledigungs-Az: XI R 12/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 13 36