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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 14/02
§§: InvZulG § 2 Satz 1 Nr. 2, InvZulG § 3 Abs. 1 Nr. 4, InvZulG § 5 Abs. 3 Nr. 2 b
Schlagwörter Verbleiben, Nutzungsüberlassung, Handel, Investitionszulage
Rechtsfrage: Muss bei einer langfristigen Nutzungsüberlassung der Nutzer selbst investitionszulageberechtigt sein, damit der Überlassende die Grundzulage gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 InvZulG erhält (hier: mehr als dreimonatige Vermietung der WG an einen Handelsbetrieb)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 10.04.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 2745/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 90 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.02.2004
Erledigungs-Az: III R 14/02