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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-240/06 (EuGH) |
§§: | EG Art. 56, Richtlinie 69/335/EWG Art. 12 Abs. 1 Buchst. c |
Schlagwörter | EG, EU, Finnland, Übertragungssteuer |
Rechtsfrage: | Sind Art. 56 EG und Art. 12 Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 69/335/EWG dahin auszulegen, dass sie der Erhebung einer Übertragungssteuer entgegenstehen, wenn Wertpapiere in der vorstehend beschriebenen Weise als Sacheinlage auf eine Aktiengesellschaft übertragen werden, die als Gegenleistung hierfür von ihr neu ausgegebene Aktien übergibt? |
Vorinstanz: | Korkein Hallinto-oikeus (Finnland) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2006 Nr. C 178 S. 25 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 25.10.2007 |
Erledigungs-Az: | Rs C-240/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 04 14 |