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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 52/14 (BFH)
§§: AO § 126 Abs. 1 Nr. 2, AO § 124 Abs. 2, AO § 121, AO § 149 Abs. 2
Schlagwörter Anforderung, Steuererklärung, Ermessensentscheidung, Erledigung, Wirksamkeit
Rechtsfrage: Kann ein nicht oder nicht ausreichend begründeter Ermessens-Verwaltungsakt (hier: vorzeitige Anforderung einer Steuererklärung) auch dann noch nach § 126 Abs. 1 Nr. 2 AO geheilt werden, wenn er sich zwischenzeitlich durch Zeitablauf oder in anderer Weise (hier: durch Abgabe dieser Erklärung) erledigt hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.02.2014
Vorinstanz/AZ: 1 K 181/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 01 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.01.2017
Erledigungs-Az: VIII R 52/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 06 63