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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 31/13 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbs. 2 Buchst. a, EStG § 3 Nr. 40, EStG § 52 Abs. 38, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Destinatszahlung, Stiftung, Sonstige Einkünfte, Wiederkehrende Bezüge, Übergangsregelung, Verfassung |
Rechtsfrage: | Sind im Veranlagungszeitraum 2001 Leistungen einer Stiftung aus Gewinnen, die bei dieser noch einer Körperschaftsteuerbelastung von 40 % unterlegen haben, beim Destinatär zusätzlich nach § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Buchst. a EStG i.d.F. des StSenkG vom 23.10.2000 (BGBl 2000 I S. 1433) im Halbeinkünfteverfahren zu versteuern? Fehlerhafte Auslegung der Übergangsvorschrift des § 52 Abs. 38 EStG in verfassungsrechtlicher und systematischer Hinsicht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.06.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 3947/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 03 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.01.2015 |
Erledigungs-Az: | X R 31/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 04 03 |