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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 38/13 (BFH) |
§§: | KraftStG § 3 Nr. 7 Buchst. a |
Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Zugmaschine, Sonderfahrzeug, Landwirtschaft, Steuerbefreiung |
Rechtsfrage: | Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für land- und forstwirtschaftlichen Betrieb: Liegen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vor, da der Unimog ausschließlich als Zugmaschine - Ackerschlepper im landwirtschaftlichen Betrieb (Milchviehhaltung, Grünlandbewirtschaftung, Ackerbau) einsetzbar ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 05.03.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 745/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 01 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.10.2014 |
Erledigungs-Az: | II R 38/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 00 67 |