Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 10/03
§§: ZwWoStG BE § 1, GG Art. 105 Abs. 2 a, GG Art. 6 Abs. 1
Schlagwörter Zweitwohnungsteuer, Gesetzgebungskompetenz, Berlin, Doppelte Haushaltsführung
Rechtsfrage: Überschreitet das Berliner Gesetz über die Zweitwohnungsteuer die den Ländern gegebene Gesetzgebungskompetenz nach Art. 105 Absatz 2 a GG, wenn nach dem Zweitwohnungsteuergesetz die Steuer auch für solche Zweitwohnungen erhoben wird, die aus Gründen der doppelten Haushaltsführung bewohnt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 29.06.2001
Vorinstanz/AZ: 10 K 9135/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1403
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 80 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.02.2006
Erledigungs-Az: II R 10/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache